Beitritt
Der Beitritt zum Fonds ist obligatorisch für alle Arbeitnehmer :
- deren Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate dauert und
- deren Jahreslohn die Eintrittsschwelle BVG übersteigt.
Der Beitritt erfolgt frühestens am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag des Arbeitnehmers.
Der Beitrag zum Fonds ist vom Arbeitgeber und dem aktiven Versicherten ab dem Datum des Beitritts fällig, jedoch frühestens ab dem 1. Januar nach dem Datum, an dem der Versicherte das 24. Lebensjahr vollendet hat. Vor diesem Datum ist vom Arbeitgeber und vom aktiven Versicherten kein Beitrag fällig, die Risikoprämien Tod und Invalidität werden vom Fonds übernommen.
Bei Eintritt muss der Versicherte die Überweisung seiner Freizügigkeitsleistung veranlassen, welche sich bei der Vorsorgeeinrichtung des vorherigen Arbeitgebers, auf einem Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder auf einer Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung befinden.
Der Antrag auf Überweisung der Freizügigkeitsleistung kann mithilfe der QR-Rechnung gestellt werden, die dem Willkommensbrief beigefügt ist und an die vorherige Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung weitergeleitet werden muss.
Der versicherte Jahreslohn entspricht dem Jahreslohn (ohne Bonus, jedoch inkl. 13. Monatslohn) abzüglich des Koordinationsbetrags. Der Koordinationsbetrag beträgt im Prinzip 1/3 des Jahreslohns, ist jedoch auf CHF 20000 begrenzt.
Beiträge
Der Fonds de Pensions bietet seinen Versicherten die Wahl zwischen 3 verschiedenen Sparplänen (Basic / Standard / Top), welche sich durch die Höhe der Arbeitnehmerbeiträge unterscheiden. Die Summe der geleisteten Sparbeiträge wirkt sich auf die Entwicklung des Altersguthabens und der voraussichtlichen Altersleistung aus.
Mithilfe des folgenden Online-Formulars können Sie die Höhe Ihrer Sparbeiträge wählen (Verbindung mit Local Area Network oder VPN nötig) :
https://webapppn1.hq.nestle.com/appl_pks1/savingsplan
Wichtig : Ein Planwechsel ist nur ein Mal pro Jahr möglich, und zwar auf den 1. April. Die Änderung muss dem Fonds de Pensions Nestlé mit diesem Formular bis spätestens 15. März mitgeteilt werden.
Der Standard-Plan kommt beim Beitritt zum Fonds, sowie für Versicherte, die nie eine Plan-Variante gewählt haben, zur Anwendung.
Einkäufe
Es ist möglich, zusäztliche Zahlungen (Einkäufe) zu leisten, sofern eine Vorsorgelücke besteht. Sie können die Höhe Ihrer Vorsorgelücke mit unserem Simulationsmodul berechnen.
Die Vorsorgelücke berechnet sich folgendermassen :
Das theoretische maximale Altersguthaben wird gemäss einer im Vorsorgereglement aufgeführten Tabelle versicherungsmathematisch berechnet. Es entspricht dem Altersguthaben, das der Versicherte bei einer Beitragszahlung ab dem Alter 25 aufgrund seines gegenwärtigen Einkommens theoretisch im gewählten Plan erworben haben könnte. Davon wird das erworbene Altersguthaben abgezogen.
Die Einkäufe werden dem Altersguthaben des Versicherten gutgeschrieben.
Die im Fonds versicherten Altersleistungen erhöhen sich mit jedem getätigten Einkauf. Stirbt ein aktiver Versicherter, so sind die einbezahlten Einkaufsbeträge samt Zinsen Bestandteil des Todesfallkapitals, gemäss Konditionen auf Seite 26 der Informationsbroschüre.
Bank : UBS SA
Konto-Nr. : 240C07847870
Clearing-Nr. : 00240
SWIFT: UBSWCHZH80A
IBAN : CH67 0024 0240 C078 4787 0
Empfänger : Fonds de Pensions Nestlé, Avenue Nestlé 55, 1800 Vevey
Mitteilung : Versichertennummer, Name und Vorname
Wohneigentumsförderung
Ein aktiver Versicherter kann, bis spätestens drei Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters, den Vorbezug seines Vorsorgeguthabens zur Finanzierung von Wohneigentum für den Eigenbedarf beantragen. Der Versicherte muss die entsprechenden Belege einreichen.
In Bezug auf das Verfahren, sowie die Auswirkungen eines Vorbezugs auf die Leistungen, finden Sie alle Informationen in der Broschüre Wohneigentumsförderung Ausführungsbestimmungen.
Die Auswirkungen eines Vorbezugs auf die Leistungen können ebenfalls mit unserem Simulationsmodul berechnet werden.
Der maximale Betrag für den Eigentumserwerb entspricht :
- bis zum 50. Lebensjahr der gesamten Austrittsleistung
- ab dem 50. Lebensjahr: der bis zum 50. Lebensjahr ausgewiesenen Austrittsleistung oder der Hälfte der Austrittsleistung zum Zeitpunkt des Bezugs, wenn dieser Betrag höher ist.
Zahlungen von zusätzlichen Beiträgen (Einkäufe), die in den letzten drei Jahren erfolgten, können nicht als Vorbezug ausbezahlt werden.
Ein Vorbezug kann nur alle fünf Jahre beantragt werden.
Das Antragsformular Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge muss bei einem definitven Antrag ausgefüllt werden. Auf der zweiten Seite sind die erforderlichen Unterlagen aufgelistet.
In Anlehnung an das Reglement zahlt der Fonds den Vorbezugsbetrag am letzten Werktag des laufenden Monats, sofern die erforderlichen Dokumente bis zum 15. des Monats beim Fonds eingehen.
Begünstigte im Todesfall
Nestlé bietet Personen, die seit mindestens 5 Jahren zusammenleben oder die ein gemeinsames Kind haben, die Möglichkeit, den Lebenspartner zu den gleichen Bedingungen wie ein Ehepartner registrieren zu lassen.
Dazu muss das Formular Bezeichnung der Begünstigten im Todesfall – überlebender Partner ausgefüllt und unterschrieben an den Fonds retourniert werden. Auf Seite 23 der Informationsbroschüre finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Diese Möglichkeit gilt jedoch nur für Personen, die nach 1958 geboren sind und im neuen Vorsorgeplan, gültig seit Juli 2013, versichert sind.
Wird beim Tod eines aktiven Versicherten keine Rente für den überlebenden Ehegatten/Partner ausbezahlt, so haben die Hinterbliebenen des verstorbenen Versicherten Anspruch auf ein Todesfallkapital nach folgender Rangordnung:
Kategorie 1.
- – die waisenrentenberechtigten Kinder oder
- – die zu Lebzeiten durch den Verstorbenen bezeichneten Personen, sofern er zum Todeszeitpunkt für ihren Unterhalt aufkam.
Fehlen begünstigte Personen der Kategorie 1:
Kategorie 2.
- – die Kinder, die keinen Anspruch auf eine Waisenrente haben; o – bei deren Fehlen: die Eltern;
- – bei deren Fehlen: die Geschwister.
Fehlen begünstigte Personen der Kategorie 2:
Kategorie 3. die übrigen gesetzlichen Erben unter Ausschluss des Gemeinwesens.
Die Aufteilung des Todesfallkapitals unter mehreren Anspruchsberechtigten erfolgt zu gleichen Teilen.
Mit dem Formular Bezeichnung der Begünstigten im Todesfall, kann der Versicherte die Reihenfolge der Begünstigten innerhalb der gleichen Kategorie ändern und / oder die Aufteilung des Todesfallkapitals unter mehreren Begünstigten der gleichen Kategorie zu unterschiedlichen Teilen bestimmen. Die Rangordnung der Kategorien kann nicht geändert werden.
Auf den Seiten 26 und 27 der Informationsbroschüre finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Austritt aus der Nestlé-Gruppe
Nach Ende des Dienstverhältnisses wird eine Frist von sechs Monaten gewährt, um die Überweisung der Austrittsleistung zu beantragen.
Erteilt der austretende Versicherte keine Anweisungen, überweist der Fonds die Austrittsleistung automatisch an die BVG-Auffangeinrichtung.
Für Versicherte, die endgültig aus der Schweiz in einen EU-/EFTA-Mitgliedsstaat wegziehen, und der obligatorischen Versicherung für Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen im neuen Land unterstehen, ist eine Barauszahlung des überobligatorischen Teils möglich.
Der obligatorische Teil muss in der beruflichen Vorsorge verbleiben und daher auf ein Freizügigkeitskonto in der Schweiz überwiesen werden.
Bei endgültigem Wegzug des Versicherten aus der Schweiz in einen Nicht-EU-/EFTA-Mitgliedsstaat kann die Gesamtheit der Freizügigkeitsleistung auf das Bankkonto des Versicherten ausgezahlt werden.
Ihr Altersguthaben wird bis zur Entscheidung der Invalidenversicherung beim Fonds aufrechterhalten, falls ein Antrag auf Invalidenleistungen eingereicht wurde. Bitte kontaktieren Sie den Fonds, um Ihre Situation zu besprechen.
Gemäss Art. 47a Abs. 1 BVG: Ein Versicherter, der nach Vollendung des 58. Altersjahres durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aus der Versicherungspflicht ausscheidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fortsetzung seiner Versicherung bei derselben Vorsorgeeinrichtung verlangen.
Pensionierung
Die vorzeitige Pensionierung ist ab dem Alter von 58 Jahren möglich.
Die verschiedenen Optionen und Bedingungen bezüglich Pensionierung sind auf den Seiten 4, 5 & 10 der Pensionierungs-Broschüre detailliert.
Wichtig : Die AHV-Beiträge sind bis zum gesetzlichen Rentenalter obligatorisch. Daher sind Sie verpflichtet, im Falle einer Frühpensionierung, sich als nichterwerbstätige Person bei der AHV-Kasse zu melden. Dies gilt ebenfalls für Ihren Ehepartner, wenn er keine Beiträge einzahlt (siehe unten für die zuständige Kasse).
Mindestens 4 Monate im Voraus. Es ist ratsam, sich mit dem Fonds in Verbindung zu setzen, um detaillierte Berechnungen und die erforderlichen Unterlagen für die Auszahlung der Leistungen zu erhalten.
Wichtig : Bei einem Antrag auf Kapitalbezug muss eine Mindestfrist von 3 Monaten eingehalten werden.
Unsere Internetseite ermöglicht, eigene Simulationen zu erstellen.
Ein Einkauf zur Verbesserung der Rentenleistungen ist möglich, wenn eine Vorsorgelücke besteht. Der Einkaufsbetrag, der vom Fonds de Pensions Nestlé akzeptiert werden kann, ist auf Ihrem Vorsorgeausweis angegeben.
Wichtig : Jegliche Zahlung muss vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Ihrem Fonds-Konto gutgeschrieben werden. Bitte informieren Sie den Fonds, falls Sie vor der Pensionierung einen Einkauf tätigen.
Wichtig : Jeder Einkauf in den Fonds 3 Jahre vor der Pensionierung impliziert, dass ein Kapitalbezug nicht ratsam ist, da er zur Annullierung des zum Zeitpunkt der Auszahlung gewährten Steuergewinns führt.
Um das Einkommen vor und nach der Auszahlung der AHV-Rente auszugleichen, kann der Versicherte eine temporäre Rente beantragen, die ab Rentenantritt bis zum gesetzlichen Rentenalter bezahlt wird. Die Finanzierung umfasst eine lebenslängliche Kürzung der Altersrente, sowie der Hinterbliebenenleistungen.
Wichtig : Die Finanzierung der temporären Rente obliegt dem Versicherten.
Die Anspruchsbedingungen für die Pensionierten-Kinderrente sowie deren Höhe sind auf Seite 10 unserer Pensionierungs-Broschüre aufgeführt.
Die Kinderrente wird nur an Kinder des Versicherten oder Pflegekinder im Sinne der AHVG ausgerichtet.
Rentner
Wenn ein Rentenbezüger verstirbt, wird der Ehegatte oder eine dem Versicherten nahe stehende Person gebeten, den Fonds de Pensions zu kontaktieren.
Ein Schreiben, das alle den Hinterlassenen zustehenden Leistungen bestätigt, wird dann an die Anspruchsberechtigten versandt.
Für die Auszahlung einer Hinterbliebenenleistung werden verschiedene Unterlagen verlangt. Die einzureichenden Dokumente sind auf der Liste der zuzustellenden Dokumente aufgeführt.
Wichtig : Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist ebenfalls über den Todesfall in Kenntnis zu setzen.
Ab 2011 beläuft sich die Ehegattenrente auf 70% der ausbezahlten Rente. Wenn zwischen den Ehegatten ein Altersunterschied von mehr als 10 Jahren besteht, wird die Rente des überlebenden Ehegatten gekürzt. Die Leistung des überlebenden Ehegatten wird auch bei Heirat nach Erreichen des Rentenalters gekürzt.
Wichtig : Die Rente des überlebenden Ehegatten verfällt bei Wiederverheiratung.
Die Rente des begünstigten Lebenspartners verfällt bei Verheiratung oder bei neuer Lebensgemeinschaft.
Jedes Kind des verstorbenen Versicherten hat Anspruch auf eine Waisenrente, die bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt wird.
Der Rentenanspruch verlängert sich bis zum Ende des Studiums oder der Lehrzeit, jedoch höchstens bis zum Alter von 25 Jahren.
Die Rente entspricht 15% der laufenden Invaliden- oder Altersrente.
Wichtig : Ist das Kind Vollwaise, wird seine Rente verdoppelt.
Im Prinzip werden die Renten 3 Tage vor Monatsende ausbezahlt. Die genauen Daten werden in der Mitteilung des Fonds de Pensions Nestlé zu Beginn eines jeden Jahres genannt oder sind hier abrufbar.
Im Prinzip handelt es sich um die Ausgleichskasse Albicolac in Bern :
Ausgleichskasse Albicolac
Postfach 5062
CH-3001 Bern
Tel : +41 (0)31 300 20 60
Fax : +41 (0)31 300 20 66
E-mail : info@albicolac.ch
Web : www.albicolac.ch
Bezieht Ihr Ehepartner jedoch bereits eine AHV-Rente, ist die Ausgleichskasse, welche die Rente ausbezahlt, massgebend.
Über eine Änderung der Bankverbindung ist der Fonds de Pensions Nestlé schriftlich zu informieren, mit dem Formular Änderung Privat- und Zahlungsadresse.
Jede Adressänderung ist dem Fonds de Pensions Nestlé schriftlich mitzuteilen, über das Formular Änderung Privat- und Zahlungsadresse.
Wichtig : Allen Meldungen über die Abreise oder Ankunft in der Schweiz muss eine Bescheinigung der Einwohnerkontrolle beiliegen.
Der Fonds de Pensions Nestlé kann jederzeit ein Originaldokument verlangen, das den Leistungsanspruch belegt. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Pflicht kann der Fonds die Zahlung der Leistungen aussetzen oder aufheben.
Von Rentnern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz wird auf jährlicher Basis im ersten Quartal jedes Jahres eine Lebensbescheinigung verlangt.
Von Rentnern mit Wohnsitz in der Schweiz wird stichprobenartig eine Lebensbescheinigung verlangt.
Mit dem Eintritt in den Ruhestand ist es möglich, Mitglied eines Vereins zu werden,um sich mit Gleichgesinnten verschiedenen Aktivitäten oder Leidenschaften zu widmen. Zu diesem Zweck hat Nestlé verschiedene Vereine und Gruppen eingerichtet :
- Association Sports et Loisirs Nestlé (ASLN), Vevey
- Association de Retraités Nestlé (ARN), Vevey
- Association de retraités Nestlé*, Orbe
- Association de retraités Nestlé*, Broc
- Pensioniertenvereinigung*, Konolfingen
- Pensioniertenvereinigung*, Région Zurich
- Begegnungsgruppe*, Bâle
- Begegnungsgruppe*, Rorschach
*Nähere Informationen sind bei der Personalabteilung der jeweiligen Nestlé Standorte erhältlich.